Compliance-Erklärartikel

Bodengleiche Dusche: barrierefrei planen nach DIN 18040

Schwellenlos heißt nicht automatisch barrierefrei. Bewegungsflächen, Gefälle und die richtige Rutschhemmung entscheiden, ob eine Dusche wirklich sicher und komfortabel ist, für jede Lebensphase.

Bodengleiche Dusche: barrierefrei planen nach DIN 18040

Eine bodengleiche Dusche ist heute Standard, schön, offen, leicht zu reinigen. Aber „bodengleich“ und „barrierefrei“ sind nicht dasselbe. Barrierefrei bedeutet, dass eine Dusche definierten Maßen und Sicherheitsanforderungen folgt, wie sie die DIN 18040-2 für Wohnungen beschreibt. Wer heute umbaut, plant sie am besten gleich vorausschauend.

Auf einen Blick 120 × 120 cm: Mindest-Duschfläche (barrierefrei)150 × 150 cm: Bewegungsfläche für Rollstuhlnutzung0 mm Schwelle: nahtloser Übergang zum Boden

Was „barrierefrei“ wirklich bedeutet

Die DIN 18040-2 unterscheidet zwei Stufen: barrierefrei (nutzbar für Menschen mit Bewegungseinschränkung) und barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar (Kennzeichnung „R“). Der Unterschied steckt vor allem in den Bewegungsflächen und der Anordnung. Für die meisten privaten Bäder ist die erste Stufe das Ziel, sie schafft ein Bad, das man mit 40 genauso gern nutzt wie mit 80.

Bewegungsflächen & Maße

Zentral sind die freien Flächen, auf denen man sich bewegen, drehen oder einen Rollator abstellen kann:

  • Duschfläche: Barrierefrei: min. 120 × 120 cm; Rollstuhlgerecht (R): min. 150 × 150 cm
  • Bewegungsfläche vor Objekten: Barrierefrei: 120 × 120 cm; Rollstuhlgerecht (R): 150 × 150 cm
  • Übergang Boden → Dusche: Barrierefrei: schwellenlos; Rollstuhlgerecht (R): schwellenlos
  • Stütz-/Haltegriffe: Barrierefrei: empfohlen; Rollstuhlgerecht (R): vorzusehen

Wichtig ist außerdem ein klappbarer oder fester Sitz und die Vorrüstung der Wände: Selbst wenn heute noch keine Haltegriffe montiert werden, sollte der Untergrund sie später sicher tragen können.

Gefälle & Entwässerung

Damit das Wasser sicher abläuft und nicht in den Raum zieht, braucht die Duschfläche ein Gefälle. Es gibt zwei bewährte Varianten:

  • Punktablauf: allseitiges Gefälle von rund 1,5–2 % zum mittigen Ablauf. Klassisch, günstig, verlangt aber kleinere Fliesenformate oder diagonale Schnitte.
  • Linienablauf (Rinne): einseitiges Gefälle zu einer Rinne an Wand oder Türseite. Erlaubt großformatige Fliesen mit nur einer Neigungsrichtung, optisch am ruhigsten.

Gut zu wissen

Nicht vergessen

Unter der Fliese liegt die Verbundabdichtung. Gerade an der bodengleichen Dusche mit Ablauf ist sie das Herzstück, Dichtmanschette am Ablauf, Dichtband in allen Ecken. Ohne sie ist jede noch so schöne Fliese wertlos.

Rutschhemmung richtig wählen

Sicherheit auf nassem Boden hängt an der Rutschhemmung der Fliese. Für barfuß begangene Nassbereiche gilt die Bewertung nach Barfuß-Gruppen: Gruppe A (z. B. trockene Umkleiden), Gruppe B (Duschen, Beckenumgänge) und Gruppe C (stark geneigte, sehr nasse Bereiche). Für eine bodengleiche Dusche im Wohnbad ist Gruppe B in der Regel richtig, griffig genug, ohne dass die Fläche schwer zu reinigen wird.

Komfort für jede Lebensphase

  • Unterfahrbares Waschbecken und Einhebel-Armaturen erleichtern die Nutzung.
  • Kontrastreiche Gestaltung (Boden/Wand, Griffe) hilft bei eingeschränkter Sehkraft.
  • Eine breite, schwellenlose Tür (lichte Breite mindestens 80 cm, für Rollstuhlnutzung 90 cm) macht das Bad auch mit Rollator zugänglich.
  • Vorgerüstete Wände erlauben spätere Nachrüstung ohne erneutes Aufreißen.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Nach DIN 18040-2 sollte die Duschfläche mindestens 120 × 120 cm betragen. Für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung sind 150 × 150 cm Bewegungsfläche vorgesehen.

Im barfuß begangenen Nassbereich ist die Bewertungsgruppe B sinnvoll, bei erhöhter Anforderung Gruppe C. Wichtiger als die Zahl ist eine geprüfte Rutschhemmung passend zur Nutzung.

Ja. Zum Punktablauf wird ein Gefälle von etwa 1,5–2 % hergestellt, bei Linienabläufen genügt oft ein einseitiges Gefälle. Ohne Gefälle läuft das Wasser nicht sicher ab.

Häufig ja, etwa über Förderprogramme oder Zuschüsse der Pflegekasse bei anerkanntem Pflegegrad. Wir planen den Umbau so, dass er die technischen Voraussetzungen erfüllt.

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