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Barrierefrei

Barrierefreies Bad: Zuschuss der Pflegekasse

Ein barrierefreies Bad schafft Sicherheit und Selbstständigkeit — und wird bei anerkanntem Pflegegrad von der Pflegekasse bezuschusst. So funktioniert es.

Wenn Bewegung schwerer fällt, wird das Bad schnell zur Gefahrenstelle. Ein barrierefreier Umbau — allen voran die bodengleiche Dusche — bringt Sicherheit zurück. Was viele nicht wissen: Bei anerkanntem Pflegegrad beteiligt sich die Pflegekasse an solchen „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“. Dieser Beitrag erklärt Voraussetzungen und Weg; die genauen Beträge nennt Ihnen Ihre Pflegekasse.

PflegegradGrundvoraussetzung für den Zuschuss
Wohnumfelddie bodengleiche Dusche zählt dazu
Vor BaubeginnAntrag immer vorher stellen

Wer Anspruch hat

Grundvoraussetzung für den Zuschuss ist ein anerkannter Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Der Umbau muss dazu dienen, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern bzw. eine möglichst selbstständige Lebensführung zu unterstützen. Ein barrierefreies Bad mit bodengleicher Dusche erfüllt diese Bedingung regelmäßig.

Der Zuschuss ist eine Leistung der Pflegeversicherung und unabhängig von KfW-Programmen — beides lässt sich kombinieren.

Welche Umbauten zählen

Zu den typischen wohnumfeldverbessernden Maßnahmen im Bad gehören:

  • Umbau der Wanne oder alten Dusche zur bodengleichen, schwellenlosen Dusche
  • Rutschhemmende Bodenfliesen (passende Rutschklasse)
  • Haltegriffe und ein sicherer, gut erreichbarer Waschplatz
  • Türverbreiterung für Rollator oder Rollstuhl
Mehrere Maßnahmen bündeln

Es lohnt sich, alle sinnvollen barrierefreien Maßnahmen gemeinsam zu planen. So entsteht ein durchdachtes, sicheres Bad — und der Zuschuss wird optimal genutzt.

Der Weg zum Zuschuss

Der Ablauf ist überschaubar, die Reihenfolge aber entscheidend:

  1. Pflegegrad ist anerkannt (oder Antrag läuft).
  2. Kostenvoranschlag einholen — wir erstellen ihn mit klar benannten barrierefreien Maßnahmen.
  3. Antrag bei der Pflegekasse stellen, bevor die Arbeiten beginnen.
  4. Nach Bewilligung mit dem Umbau starten.

Wer ohne Bewilligung loslegt, riskiert den Zuschuss. Deshalb planen wir den Ausführungstermin gern passend zu Ihrer Zusage.

Barrierefrei heißt normgerecht

Damit ein Bad wirklich barrierefrei ist, reicht „schwellenlos“ allein nicht. Bewegungsflächen, Türbreiten, Gefälle und rutschhemmende Beläge folgen der DIN 18040. Wir kennen diese Anforderungen und setzen sie so um, dass das Bad sicher, alltagstauglich und trotzdem schön ist.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?
Der Betrag pro wohnumfeldverbessernder Maßnahme wird von der Pflegeversicherung festgelegt und kann sich ändern. Die aktuelle Höhe nennt Ihnen Ihre Pflegekasse; unser Kostenvoranschlag dient als Grundlage.
Brauche ich einen Pflegegrad für den Zuschuss?
Ja, ein anerkannter Pflegegrad ist die Grundvoraussetzung. Ohne ihn ist dieser spezielle Zuschuss der Pflegekasse nicht möglich — es kommen dann ggf. andere Programme infrage.
Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?
Ja. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt und bewilligt sein. Ein vorzeitiger Baubeginn kann den Anspruch kosten.
Ist eine bodengleiche Dusche automatisch barrierefrei?
Bodengleich ist die Grundlage, echte Barrierefreiheit nach DIN 18040 verlangt zusätzlich Bewegungsflächen und Ausstattung. Wir setzen beides zusammen um.
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Passend dazu Barrierefreie Duschen Bodengleich, rutschhemmend und nach DIN 18040 — sicher, alltagstauglich und schön umgesetzt. Leistung ansehen Angebot anfragen